unterschlagen

unterschlagen

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un|ter|schla|gen [ʊntɐ'ʃla:gn̩], unterschlägt, unterschlug, unterschlagen <tr.; hat:
a) (bes. Rechtsspr.) Gelder, Werte o. Ä., die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer gewollten Zweck verwenden, sondern für sich behalten, verwenden o. Ä.:
sie hat Geld, große Summen unterschlagen; er hat versucht, das Testament zu unterschlagen.
Syn.: hinterziehen, veruntreuen.
b) etwas Wichtiges nicht erwähnen, berichten o. Ä.; jmdm. etwas Mitteilens-, Erwähnenswertes vorenthalten, verheimlichen:
eine wichtige Nachricht, entscheidende Tatsachen unterschlagen; der Redner unterschlug verschiedene wichtige Fakten; warum hast du mir diese Neuigkeit unterschlagen?
Syn.: verbergen, verhehlen (geh.), verschweigen.

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ụn|ter||schla|gen 〈V. tr. 216; hatkreuzen, eins unter das andere legen (Unterarme, Unterschenkel) ● die Beine beim Sitzen \unterschlagen; mit untergeschlagenen Armen dastehen
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un|ter|schla|gen 〈V. tr. 216; hat
1. unrechtmäßig zurückbehalten, veruntreuen (Geld, Brief)
● eine Stelle im Text \unterschlagen nicht vorlesen, nicht sprechen, überspringen; der \unterschlagene Betrag konnte schließlich sichergestellt werden

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1ụn|ter|schla|gen <st. V.; hat:
(Beine, Arme) kreuzen (1).
2un|ter|schla|gen <st. V.; hat [mhd. underslahen, eigtl. = etw. unter etw. stecken]:
1. (bes. Rechtsspr.) Gelder, Werte o. Ä., die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer gewollten Zweck verwenden, sondern für sich behalten, verwenden:
Geld, Briefe u.
2. etw. Wichtiges nicht mitteilen; jmdm. etw. Mitteilens-, Erwähnenswertes vorenthalten, verheimlichen:
eine wichtige Nachricht, entscheidende Tatsachen u.

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un|ter|schla|gen <st. V.; hat [mhd. underslahen, eigtl. = etw. unter etw. stecken]: 1. (bes. Rechtsspr.) Gelder, Werte o. Ä., die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer gewollten Zweck verwenden, sondern für sich sich behalten, verwenden o. Ä.: Geld, Briefe u.; er hat versucht, das Testament zu u. 2. etw. Wichtiges nicht erwähnen, berichten o. Ä.; jmdm. etw. Mitteilens-, Erwähnenswertes vorenthalten, verheimlichen: eine wichtige Nachricht, entscheidende Tatsachen u.; Das (= Spannungen, Konflikte) hat es gegeben und noch einiges mehr, und nichts davon wird u. (W. Brandt, Begegnungen 59); Ohne den Juristen hervorzukehren, aber auch ohne den Akademiker zu u. (ihn durchaus erkennen lassend), widmete er sich ausführlich dem streng demokratischen Charakter der Wahlen (Bieler, Bär 147).
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ụn|ter|schla|gen <st. V.; hat: (Beine, Arme) ↑kreuzen (1).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Unterschlagen — Unterschlagen, verb. irreg. act. S. Schlagen. 1. Unterschlágen; ich unterschlage, unterschlagen, zu unterschlagen. (1) * Wie unterscheiden, in der veralteten eigentlichen Bedeutung, einen Raum durch eine dazwischen geschlagene Scheidewand in zwey …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • unterschlagen — V. (Aufbaustufe) sich einen Geldbetrag aneignen, etw. veruntreuen Synonym: hinterziehen Beispiel: Der Buchhalter wird verdächtigt, größere Summen unterschlagen zu haben. unterschlagen V. (Aufbaustufe) die Beine schräg übereinanderlegen Synonyme:… …   Extremes Deutsch

  • Unterschlagen — Unterschlagen, 1) Jemandem mit dem eignen Fuße die Füße abschlagen od. wegziehen, so daß er zu Boden fällt, od. ihm den eignen Fuß so vor od. hinter die Füße stellen, daß er darüber wegfällt; 2) ein Stück Zeug, welches als Futter dient, leicht… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Unterschlagen — Unterschlagen, s. Segel, S. 282 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • unterschlagen — ↑ schlagen …   Das Herkunftswörterbuch

  • unterschlagen — un·ter·schla̲·gen; unterschlägt, unterschlug, hat unterschlagen; [Vt] 1 etwas unterschlagen meist Geld oder wertvolle Dinge, die anderen gehören (besonders solche, die man aufbewahren oder verwalten soll), stehlen ≈ veruntreuen <Geld, einen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • unterschlagen — 1. hinterziehen, stehlen, verschwinden lassen; (ugs.): auf die Seite bringen/schaffen, in die eigene Tasche stecken; (salopp): sich unter den Nagel reißen; (scherzh.): entführen; (bes. Rechtsspr.): veruntreuen. 2. für sich behalten, geheim halten …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • unterschlagen — ụn|ter|schla|gen; mit untergeschlagenen Beinen   un|ter|schla|gen (veruntreuen); sie hat [die Beitragsgelder] unterschlagen …   Die deutsche Rechtschreibung

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